3. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Brunnleiten"

Stand der Unterlagen: 10.05.2023 - Entwurf -

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Stand der Unterlagen: 10.5.2023 - Entwurf -

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 20.9.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan „Brunnleiten“ über Deckblatt zu ändern. Die Änderung beinhaltet folgende Anpassungen:

Ergänzend zulässig bei Garagen und Nebengebäude

- Wandhöhe 3m im Mittel über dem Urgelände

- Pultdach mit Blechdeckung und Dachneigung von 5 ° bis 10 °

 

Gebäude zulässige Ausführung

- Ausführung von Dachgaupen, Zwerchgiebel und eines Kniestocks

- maximale Traufhöhe von 7 m talseitig ab dem gewachsenen Boden

- die Wandhöhe darf beim Zwerchgiebel um 1,25 m überschritten werden

- Flachdächer sind in Form von Dachterrassen mit Platten- oder Holzbelag zulässig

- Sattel- und Schleppgaupen können in Blechdeckung ausgeführt werden. Die festgesetzte Dachneigung darf hierbei unterschritten werden.

 

Bauweise

- Erdgeschoss und Obergeschoss Ausführung als Vollgeschoss. Dachgeschoss kann ausgebaut werden, ist aber nicht als Vollgeschoss zulässig

- Die Baugrenze wurde zeichnerisch geeignet angepasst

- Die Lage von Garage, Carport, Stellplatz ist innerhalb der Baugrenze frei wählbar

 

Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.

 

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Änderung betrifft die Grundstücke Flurnummern 326/4 und 326/5, Gemarkung Reisbach.

 


            Ausschnitt

 

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können hier geladen werden, indem man untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus zur Einsicht bereit.

 

3. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Brunnleiten"

 

Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfs für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Brunnleiten“ - Deckblatt Nr. 3.