- Das Betreten des Schulgebäudes ist nur für berechtigte Personen (Schüler, pädagogisches Personal und an der Schule tätige Personen)
und zur Erledigung von Schulangelegenheiten erlaubt. -
Grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgeländes nach Ankunft am Schulgelände bis Unterrichtsende verboten.
- Alle Schüler befinden sich ab 7:55 Uhr im Klassenzimmer.
Schüler, deren Bus bereits früher kommt bzw. die früher an der Schule sind, halten sich ab 7:45 Uhr
in den Unterrichtsräumen auf und verlassen diese nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft. - Fachräume (Küche, Computerräume, Natur und Technik, Sporthalle) werden nur im Beisein
der Lehrkraft oder von Schulpersonal betreten. - Schulräume sind ordentlich, aufgeräumt und besenrein zu verlassen.
- Mit der Schuleinrichtung, dem Mobiliar und der Schulausstattung wird sorgsam und bedacht umgegangen.
- Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum
muss Schadenersatz bzw. Wiedergutmachung geleistet werden. - Die Toiletten sind sauber zu halten.
- Das Benutzen des Schulhofs mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
- Fahrschüler halten sich bei Wartezeiten im Aufenthaltsraum oder im Pausenhof auf.
- Auf dem Schulgrundstück herrscht absolutes Rauchverbot.
- Unterrichtsfremde Gegenstände, die weder der Erziehung noch dem Unterricht dienen,
dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden, bei Zuwiderhandlung werden sie einbehalten. - Auf dem Schulgelände ist die Durchführung von Sammlungen sowie von der Schulleitung
nicht ausdrücklich genehmigter Warenhandel verboten. - Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten
gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung. - Die Verteilung von Druckschriften an Schüler durch schulfremde Organisationen oder Personen ist verboten.
- Während der Pausen dürfen vom Hausmeister einfache Speisen und alkoholfreie Getränke verkauft werden.
- Das Mitbringen von Hunden ist verboten.
- Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
