Hausordnung

  • Das Betreten des Schulgebäudes ist nur für berechtigte Personen (Schüler, pädagogisches Personal und an der Schule tätige Personen)
    und zur Erledigung von Schulangelegenheiten erlaubt.

  • Grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgeländes nach Ankunft am Schulgelände bis Unterrichtsende verboten.

  • Alle Schüler befinden sich ab 7:55 Uhr im Klassenzimmer.
    Schüler, deren Bus bereits früher kommt bzw. die früher an der Schule sind, halten sich ab 7:45 Uhr
    in den Unterrichtsräumen auf und verlassen diese nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft.

  • Fachräume (Küche, Computerräume, Natur und Technik, Sporthalle) werden nur im Beisein
    der Lehrkraft oder von Schulpersonal betreten.

  • Schulräume sind ordentlich, aufgeräumt und besenrein zu verlassen.

  • Mit der Schuleinrichtung, dem Mobiliar und der Schulausstattung wird sorgsam und bedacht umgegangen.

  • Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum
    muss Schadenersatz bzw. Wiedergutmachung geleistet werden.

  • Die Toiletten sind sauber zu halten.

  • Das Benutzen des Schulhofs mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

  • Fahrschüler halten sich bei Wartezeiten im Aufenthaltsraum oder im Pausenhof auf.

  • Auf dem Schulgrundstück herrscht absolutes Rauchverbot.

  • Unterrichtsfremde Gegenstände, die weder der Erziehung noch dem Unterricht dienen,
    dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden, bei Zuwiderhandlung werden sie einbehalten.

  • Auf dem Schulgelände ist die Durchführung von Sammlungen sowie von der Schulleitung
    nicht ausdrücklich genehmigter Warenhandel verboten.

  • Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten
    gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung.

  • Die Verteilung von Druckschriften an Schüler durch schulfremde Organisationen oder Personen ist verboten.

  • Während der Pausen dürfen vom Hausmeister einfache Speisen und alkoholfreie Getränke verkauft werden.

  • Das Mitbringen von Hunden ist verboten.

  • Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.